Reach

Die REACH-Verordnung ist die europäische Verordnung, die die Anwendung von Chemikalien regelt.

REACH ist eine Englische Abkürzung, die für “Registrierung (Registration), Bewertung (Evaluation), Zulassung (Authorization) Beschränkung von Chemikalien (CHemicals)” steht.

Die REACH-Verordnung sind wichtige Rechtsvorschriften, die über 30.000 verschiedene Substanzen betreffen und regeln. Mit Substanzen versteht die REACH-Verordnung sowohl chemische Arbeitsstoffe als auch Handelsprodukte. Grundsätzlich gilt die REACH-Verordnung für chemische Stoffe die in den Industrieprozessen sowie im täglichen Leben verwendet werden, wie zum Beispiel Waschmittel, Lacke oder andere Artikel wie Kleidungen, Möbel oder elektrische Geräte.

Ziel der REACH-Verordnung ist

  • Gesundheit und Umwelt schützen.
  • Industriebewusstsein sowie Verantwortlichkeit sowohl in sozialökonomischer Hinsicht als auch in Bezug auf die Umwelt zu fördern.
  • Innovation und die Suche nach alternativen Stoffen zu fördern.
  • Kenntnisse bezüglich Eigenschaften, Gefahren und Verwendung der Chemikalien zu verbessern und verbreiten.
  • Einschränkende Vorschriften und Spezifikationen anzuwenden um die Verwendung von gefährlichen und schädlichen Stoffen zu beschränken.
  • Die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Chemieindustrie zu schützen und zu verstärken.

Wo liegt der Mehrwert der REACH-Verordnung?

  • Ein besseres Kenntnis der chemischen Produkten, die Europaweit verwendet werden, und die schrittweise Ersetzung der gefährlichsten Stoffen mit anderen die für Mensch und Umwelt sicherer sind.
  • Die REACH-Verordnung beachtet sozialökonomische Aspekte sowie die Gesundheit und Schutz der Arbeiter, der Verbraucher und der Umwelt.

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Für weitere Informationen über die REACH-Verordnung können Sie die Webseite http://echa.europa.eu